Eheschließung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Günther Lünnemann | (05439) 962 - 112 | ![]() |
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Frau Kerstin Heuer | (05439) 962 - 108 | ![]() |
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Frau Mona Barton | (05439) 962 - 195 | ![]() |
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Wer in Deutschland heiraten möchten, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
- Vollzug der Eheschließung
- Vollzug mit ausländischem Partner
- Vollzug für deutsche Staatsbürger bei Eheschließung im Ausland
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ist.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Die Ehe kann auch vor einem Standesbeamten an einem anderen Ort geschlossen werden.
Wer im Ausland heiraten will, sollte sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was im Einzelnen berücksichtigt werden muss.