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Eichenprozessionsspinner (EPS)

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist nicht nur für Eichen schädlich, sondern kann im Raupenstadium auch bei Menschen Haut- und Atemwegsreizungen verursachen. Grund zur Panik besteht nicht, wenn Grundsätzliches beachtet wird.

 

Einige Informationen sowie einen Flyer hat die Samtgemeinde hier für Sie zusammengestellt:

 

 

Hinweise zum Eichenprozessionsspinner (EPS)


Die Vorliebe für seine Hautnahrungsquelle, die formationsartige Fortbewegung von großen Raupenansammlungen sowie die an Spinnweben erinnernden Nestbildungen geben dem Tier seinen langen Namen. Der Eichenprozessionsspinner ist eine Wärme liebende Schmetterlingsart, die sich in Deutschland in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebreitet hat, begünstigt durch den Klimawandel.


Der Eichenprozessionsspinner ist nicht nur ein Forstschädling, er kann auch eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung darstellen: Die feinen Brennhaare der Raupe des Eichenprozessionsspinners enthalten ein Gift, das beim Menschen zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen kann. Neben Hautirritationen wie starkem Juckreiz und Pusteln können Atembeschwerden und Augenreizungen die Folge eines Kontakts mit den Brennhaaren sein. Die Beschwerden werden in der Regel mit jedem weiteren Kontakt stärker.

 

 

Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren

 

Bei Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Gefahren des Eichenprozessionsspinners erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Gesundheitsdiensts des Landkreises Osnabrück oder der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts sowie in einem Flyer des Landes Niedersachsen:

 

Flyer Eichenprozessionsspinner (EPS) Niedersachsen (1,78 MB)

 

Bei weiteren Fragen können Sie den Gesundheitsdienst des Landkreises Osnabrück unter der Telefonnummer 0541/501-8113 erreichen.

 

 

Bei Auffinden von Eichenprozessionsspinnern

 

Fund auf öffentlichem Grund:
In diesem Fall ist die Gemeinde bzw. die Behörde verantwortlich, in deren Eigentum sich das Grundstück befindet.

 

Fund auf privatem Grund:
Für die Beseitigung ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Es wird empfohlen, einen Schädlingsbekämpfer mit der Entfernung und Besprühung des befallenen Areals zu beauftragen. 

 

Die Gemeinden und der Landkreis bitten darum, auch Befall auf privaten Grundstücken zu melden, damit eine landkreisweite Gesamtkarte erstellt werden kann, die für die nächsten Jahre Prognosen über die weitere Ausbreitung des EPS ermöglicht.

 


Meldungen über Befall nehmen die

  • Samtgemeindeverwaltung sowie
  • Ihre Wohnortgemeinde (Alfhausen, Ankum, Eggermühlen, Stadt Bersenbrück, Gehrde, Kettenkamp, Rieste)

entgegen.

 

Telefonnummern und Öffnungszeiten sind jeweils hier abrufbar.


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