Verschärfte Maskenpflicht in Rathäusern
Die Verwaltung der Samtgemeinde Bersenbrück weist darauf hin, dass in den Rathäusern und Gemeindebüros der sieben Mitgliedsgemeinden ebenso wie in anderen öffentlichen Räumen die seit dem 25. Januar gültige verschärfte Maskenpflicht gilt.

Demnach sind medizinische Masken – entweder OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen. Masken mit Atemventil und normale Mund-Nase-Bedeckungen aus Stoff sind nicht mehr ausreichend.
Dies gilt auch für Besucher und Besucherinnen, die nach telefonischer Anmeldung einen persönlichen Termin in einem Rathaus oder Gemeindebüro haben.
Autorin (Text und Foto): Samtgemeinde Bersenbrück
erstellt am 01.02.2021