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Berufung gegen Straßenreinigungs-Urteil abgewiesen

Senat des OLG Oldenburg entscheidet zugunsten der Samtgemeinde

 

Der Antrag der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH aus Neuenkirchen bei Rheine auf Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Osnabrück zur Entscheidung in Sachen Mehrkosten für Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bersenbrück ist durch den Senat des Oberlandesgerichtes Oldenburg abgelehnt worden. Die Firma ALBA will dennoch weitere Rechtsmittel prüfen.

Vor gut einem Jahr waren die Kostenforderungen der Firma ALBA Thema im Bauausschuss der Samtgemeinde. Es seien über 30 Jahre stets mehr Straßenkilometer geeinigt worden als tatsächlich bezahlt wurden. Dafür sollte nachgezahlt werden, so die Forderungen der Firma, die Gesamtsumme belaufe sich auf 268.000 Euro. Auf immerhin 50.000 Euro verklagte die Firma ALBA schließlich die Samtgemeinde Bersenbrück.

 

Diese bedauerte vor allem, dass von Seiten der Straßenreinigungsfirma keine Gesprächsbereitschaft erkennbar sei, da man schließlich auch über diese verzwickte Situation hinaus weiterhin miteinander arbeiten werde. Dennoch wolle man nicht zahlen, da es von Seiten der Firma kein Aufmaß – quasi eine Vermessung der zu reinigenden Kilometer – als Grundlage für die Straßenreinigungsarbeiten gegeben habe und ein Großteil der Forderungen auch schon verjährt sei.

 

Die Firma ALBA klagte vor dem Landgericht in Osnabrück und legte nach dessen Negativurteil Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg ein.

Von dort kam jetzt die Information, dass der Berufung nicht statt gegeben werde. Trotz der Ankündigung der Firma ALBA, weitere juristische Schritte prüfen zu wollen, hofft die Samtgemeinde auf eine Wiederaufnahme von Gesprächen für die weitere Zusammenarbeit mit der Straßenreinigungsfirma. Ebenso erwartet sie dafür ein Aufmaß für künftige Kosten-Abrechnungen.

 

Text: Samtgemeinde Bersenbrück

 

erstellt am 02.12.2019

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