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Anzeige eines Osterfeuers
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Informationen zum Formular:
Nach den gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung können nur Osterfeuer mit „öffentlichem Charakter“ genehmigt werden. Somit müssen alle genehmigten Osterfeuer für jedermann frei zugänglich sein. Aus diesem Grund werden alle in der Samtgemeinde Bersenbrück erlaubten Osterfeuer öffentlich bekannt gemacht (Tageszeitung, Internet) mit der Folge, dass jedermann Zutritt zu genehmigten Osternfeuern zu gewähren ist.
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