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Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte der
Samtgemeinde Bersenbrück
Regina Bien,
Lindenstr. 2, Raum 22
49593 Bersenbrück, Tel. 05439/962-154
e-mail: E-Mail versenden.
Beratung möglichst nach Terminabsprache
 
Hintergrund zum Thema Gleichstellungsbeauftragte
 
Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unser Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden. Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.

1993 wurde das so genannte Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, mit dem die Niedersächsische Gemeindeordnung (§ 5 a NGO) und die Niedersächsische Landkreisordnung (§ 4 a NLO) geändert wurden. Seit dem haben die kommunalen Gebietskörperschaften eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Um den Gleichstellungsprozess in den Kommunen weiter zu optimieren, wurde vom Niedersächsischen Landtag in seiner Sitzung am 20. April 2005 eine Gesetzesnovellierung beschlossen (Nds. GVBl. Nr. 9/2005, S. 110 ff). Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten ein. Es soll hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.

Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ist nunmehr ausdrücklich im Gesetz als Aufgabenfeld benannt. Denn gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine wesentliche Voraussetzung für die faktische Gleichstellung der Geschlechter.

Die Pflicht zur Bestellung von hauptberuflich tätigen Gleichstellungsbeauftragten besteht nunmehr für die Landkreise, die Landeshauptstadt Hannover, die kreisfreien Städte, die großen selbstständigen Städte, die Stadt Göttingen sowie für die Region Hannover. Alle anderen Gemeinden (mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden) müssen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen, können aber selbst entscheiden, ob diese hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich arbeitet. So werden die Kommunen in ihrer Verantwortung gestärkt, es besteht die Möglichkeit der Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.

Sie können sich an Ihre Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie z.B.

• beruflich oder privat Probleme haben und Unterstützung benötigen

• Kontakte zu Frauengruppen, -initiativen oder -verbänden sowie zu Selbsthilfegruppen suchen

• sich über Weiterbildungsmöglichkeiten oder Angebote für den beruflichen Wiedereinstieg informieren wollen

• Informationen zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten benötigen

• Angebote für Mädchen suchen

• Vorschläge haben, in welchen Bereichen die Situation der Frauen in der Samtgemeinde Bersenbrück verbessert werden kann

Den Wegweiser für Familien können Sie hier herunterladen.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Familienwegweiser)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Familienwegweiser) Download Flyer Familienwegweiser






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