Gleichstellungsbeauftragte
Nach §§ 8 -9 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ) soll die Gleichstellungsbeauftragte dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte kann zur Verwirklichung der Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vorhaben und Maßnahmen anregen, die Folgendes betreffen: 1. die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung 2. personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune 3. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Trotz der rechtlichen Verankerung und wichtigen Veränderungen in den letzten Jahren ist die Gleichstellung der Geschlechter noch nicht in allen Arbeits- und Lebensbereichen gegeben. „Denn gleiche Rechte zu haben, bedeutet noch lange nicht Chancengleichheit.“ (Beate Hoecker: Frauen, Männer und die Politik. Bonn 1998 S. 40) Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es daher, sich auf kommunaler Ebene für die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung einzusetzen, bestehende Nachteile aufzudecken und Lösungsvorschläge und Maßnahmen zu entwickeln, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu fördern Dazu gehören: • Förderung des Abbaus geschlechtsbezogener Benachteiligungen • Entwicklung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten um auf bestehende Benachteiligung aufmerksam zu machen und auf Veränderungen hinzuwirken • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und des Wiedereinstiegs in den Beruf • Zusammenarbeit mit andern Initiativen, Vereinen, Verbänden, Parteien, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen • Unterstützung und Beratung in schwierigen Lebenslagen, z.B. Trennung, Scheidung, Gewalt, sexueller Missbrauch Den Wegweiser für Familien können Sie hier herunterladen. |





















