Tageseltern bekommen mehr Geld
Mit Beginn dieses Monats gibt es Änderungen für Tageseltern in der Samtgemeinde Bersenbrück – mehr Geld und bessere Zeitplanung gehören dazu.
In der Samtgemeinde betreuen 54 Tageseltern knapp 250 Kinder.
Der Landkreis Osnabrück hat zum Stichtag 1. Januar 2019 einige Änderungen für die Arbeit von Kindertagespflegepersonen beschlossen. So steigt der Stundenlohn für Tagesmütter und Tagesväter um 50 Cent. Je nach Berufserfahrung und Qualifizierung erhalten Tageseltern dann zwischen 3,50 und 4,50 Euro pro Stunde und pro Kind. Dies gilt verbindlich für eine fest vereinbarte Stundenzahl pro Woche.
Die flexiblen und zuverlässigen Betreuungszeiten der Tageseltern sind abhängig von den Planungswünschen der Eltern. Diese buchen über das Familienservicebüro der Samtgemeinde eine feste Stundenzahl, für die sie jeden Monat den gleichen Beitrag zahlen. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regelung sind möglich, wenn sich zum Beispiel die Arbeitszeiten der Eltern verändern.
Die verlässliche Buchung der Betreuungszeiten ist jetzt vergleichbar mit der Regelung in den Kindertagesstätten, dort vereinbaren Eltern ebenfalls eine feste Stundenzahl für ein Kita-Jahr. Für die Tageseltern verbessern sich dadurch die Planungsbedingungen deutlich, vor allem in Bezug auf den monatlichen Verdienst.
Bisher wurden nicht die gebuchten, sondern nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden bezahlt, gerade in Ferienzeiten war das mit finanziellen Einbußen für die Tageseltern verbunden. Durch die Neuregelung entfällt auch das Schreiben der Stundenzettel, ein zusätzlicher Zeitgewinn. Den können die Kindertagespflegepersonen beispielsweise in eine Fortbildung investieren, die mindestens 24 Stunden pro Jahr betragen muss. Von dieser qualitativen Aufwertung profitieren die Tageseltern ebenso wie die ihnen anvertrauten Kinder.
Der Bürgermeister der Samtgemeinde Bersenbrück, Horst Baier, freut sich über die jetzt vorhandene Planungssicherung bei den Einnahmen der Tageseltern und den geringeren bürokratischen Aufwand. „Die Tageseltern sind eine ganz wichtige Säule in der Betreuung unserer Kinder und brauchen eine auskömmliche Existenzgrundlage. Die Erhöhung der Stundensätze durch den Landkreis Osnabrück war lange überfällig“, so Baier.
Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder von null bis zwei Jahren, danach nur dann, wenn es keine öffentlichen Betreuungsplätze in Kitas mehr gibt. Grundsätzlich müssen Eltern ihre Kinder ab drei Jahren in einer örtlichen Kita anmelden. Ebenso wie in einer Kindertagesstätte ist dann auch die Betreuung in der Tagespflege für die Eltern beitragsfrei. Die Kosten für die Tageseltern übernimmt dann die Samtgemeinde Bersenbrück, die dafür Geld vom Landkreis Osnabrück erhält.
Dies gilt allerdings nicht für die Randstundenbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kitas. Hier sind Eltern auf die ergänzende Betreuung durch Tageseltern angewiesen. Ähnliches gilt für die Betreuung von Schulkindern. Diese können nur in den Zeiten von Tageseltern betreut werden, in denen keine Ganztagesbetreuung in den Schulen angeboten wird.
Weitere Informationen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege gibt es im Familienservicebüro der Samtgemeinde Bersenbrück unter Telefon: 05439/ 962 156 oder per Mail an schnaeker@bersenbrueck.de .
Autorin: Samtgemeinde Bersenbrück