Breitbandversorgung im ländlichen Raum
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Eggermühlen
1. Kommunale Gebietskörperschaft
2. Gegenstand der Dienstleistung
3. Sonstige Informationen
4. Weiteres Verfahren
Gemeinde, den 26 Juli 2010
Der Gemeindebürgermeister
gez. Markus Frerker
| 1.1 | Name, Adresse, Kontaktstelle Gemeinde Eggermühlen von Boeselagerplatz 2 49577 Eggermühlen Telefon: 05462-74060 Email: giese@bersenbrueck.de |
| 1.2. | Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Eggermühlen |
2. Gegenstand der Dienstleistung
| 2.1. | Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber Die Gemeinde Eggermühlen bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Die Gemeinde behält sich eine Vergabe vor. Wir bitten um Abgabe entsprechender getrennter Angebote für die Ortsteile: 1. Besten 2. Sussum Ergänzende Unterlagen zur Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie der unterversorgten Bereiche sind als Anlage A beigefügt. |
| 2.2. | Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach der Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. d. Nds. ML v. 26.06.2009, VORIS 78350) im Jahr 2010 für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Eggermühlen als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen. Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1 MBit/s Downstream ist zu gewährleisten. Die Abgabe von Interessenbekundungen für möglichst alle unterversorgten Ortsteile insbesondere der besonders ländlich geprägten Siedlungsbereiche ist erwünscht. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Ortsteil oder Teilprojekt u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch den erwarteten laufenden Einnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie viel Neuanschlüssen 12 Monate nach der Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Gemeinde Eggermühlen eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Zu deren Deckung wird eine Zuwendung nach der o. g. Richtlinie des ML beantragt werden. Daher müssen Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren. Die Gemeinde Eggermühlen behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor. Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. |
3. Sonstige Informationen
| Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Eine Karte der Bedarfssituation der Region ist diesem Verfahren beigefügt. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt. |
4. Weiteres Verfahren
| 4.1. | Auswahlverfahren Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa • ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben) • Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit • Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten • Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif, und Billing |
| 4.2. | Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen (mind. 4 Wochen) Bis 24. August 2010, 24:00 Uhr. |
Gemeinde, den 26 Juli 2010
Der Gemeindebürgermeister
gez. Markus Frerker
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TOPO-Karte Besten Sussum |
erstellt am 26.07.2010
















